Beschluss der EZB über die Regeln über Untersuchungen durch OLAF
Der EZB-Rat hat heute den Beschluss (EZB/2004/11) über die Bedingungen und Modalitäten der Untersuchungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) in der Europäischen Zentralbank verabschiedet.
Der Beschluss der Europäischen Zentralbank (EZB) beruht auf der Verordnung (EG) Nr. 1073/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 1999 über die Untersuchungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) und wurde im Anschluss an das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 10. Juli 2003 erlassen. In dem Beschluss werden die Regeln festgelegt, nach denen OLAF interne Untersuchungen in der EZB zur Bekämpfung von Betrug, Korruption und sonstigen rechtswidrigen Handlungen zum Nachteil der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften durchführen kann.
Der Beschluss der EZB sieht ferner eine umfassende Zusammenarbeit zwischen der EZB und OLAF vor. Darüber hinaus unterliegen nach dem Beschluss alle Aufgaben der EZB den Untersuchungsbefugnissen von OLAF. In Ausnahmefällen, in denen die Verbreitung bestimmter Informationen außerhalb der EZB das Funktionieren der EZB ernsthaft beeinträchtigen könnte, ist das Direktorium der EZB der Kontakt, über den OLAF Zugang zu solchen Informationen gewährt werden kann.
Europäische Zentralbank
Generaldirektion Kommunikation
- Sonnemannstraße 20
- 60314 Frankfurt am Main, Deutschland
- +49 69 1344 7455
- media@ecb.europa.eu
Nachdruck nur mit Quellenangabe gestattet.
Ansprechpartner für Medienvertreter